Berlin (dpa/tmn) - Ein Mieter kann fristlos kündigen, wenn die Grenzwerte für Schadstoffe überschritten sind und die Benutzbarkeit der Wohnung als Ganzes dadurch infrage gestellt ist. Eine Gebrauchsbeeinträchtigung von Nebenräumen wie dem Flur rechtfertigt eine solche Kündigung jedoch meist nicht. D
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