Berlin (dpa/tmn) - Eigentlich ist die Sache ganz einfach: Vermieter können Mieter an den Betriebskosten ihrer Immobilie beteiligen. Geregelt ist das in Paragraf 556 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Doch in der Praxis gibt es immer wieder Streit. "Betriebskosten sind fehleranfällig", sagt Julia W
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