Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat im Fall eines tödlich verunglückten Kleinkindes Beschwerde eingelegt, weil es keinen Prozess gegen die Leiterin einer Kita geben soll. Mit der sofortigen Beschwerde wolle man die Fristen wahren und prüfen, ob die zuvor ergangene Entscheidung des Amtsgerichts Sinzig
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