Ein Hartz-IV-Empfänger kann vom Jobcenter kein zusätzliches Geld für homöopathische Mittel verlangen, die von der Krankenkasse nicht bezahlt werden. Wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschied, muss das Jobcenter grundsätzlich nicht meh
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