Tuesday, March 12, 2019

Gerichtsurteil: Pay-TV-Anbieter dürfen Programmpakete nicht beliebig ändern

München (dpa/tmn) - Pay-TV-Anbieter dürfen das mit dem Kunden vereinbarte Programmangebot nicht beliebig ändern oder einschränken. Entsprechende Klauseln in den Geschäftsbedingungen sind unwirksam. In dem Fall beim Landgericht München I hatte der beklagte Anbieter bei einem Sportpaket die Formel-1-Ü

from Aktuelles zum Thema Deutschland https://www.t-online.de/digital/id_85392110/gerichtsurteil-pay-tv-anbieter-duerfen-programmpakete-nicht-beliebig-aendern.html

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