München (dpa/tmn) - Pay-TV-Anbieter dürfen das mit dem Kunden vereinbarte Programmangebot nicht beliebig ändern oder einschränken. Entsprechende Klauseln in den Geschäftsbedingungen sind unwirksam. In dem Fall beim Landgericht München I hatte der beklagte Anbieter bei einem Sportpaket die Formel-1-Ü
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