Rund 2500 Menschen mit Behinderung sollen in Sachsen-Anhalt schon bei der Kommunalwahl am 26. Mai wählen dürfen. Der Landtag diskutierte bei einer Sondersitzung am Dienstag zum ersten Mal über eine entsprechende Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes. Bislang sind Menschen unter Vollbetreuung vom
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