Das Hamburgische Verfassungsgericht hat das "Volksbegehren gegen den Pflegenotstand" für unzulässig erklärt. Das Volksbegehren dürfe nicht abgehalten werden, sagte Gerichtspräsident Friedrich-Joachim Mehmel am Dienstag. Als Grund nannte er die mehrfache Überarbeitung des Antrags, der die Grenzen der
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