Tuesday, May 7, 2019

Gericht: Volksbegehren zum Pflegenotstand unzulässig

Das Hamburgische Verfassungsgericht hat das "Volksbegehren gegen den Pflegenotstand" für unzulässig erklärt. Das Volksbegehren dürfe nicht abgehalten werden, sagte Gerichtspräsident Friedrich-Joachim Mehmel am Dienstag. Als Grund nannte er die mehrfache Überarbeitung des Antrags, der die Grenzen der

from Aktuelles zum Thema Deutschland https://www.t-online.de/nachrichten/id_85708304/gericht-volksbegehren-zum-pflegenotstand-unzulaessig.html

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