München/Berlin (dpa/tmn) - Für Firmenfeiern steht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein steuerlicher Freibetrag zu. "Sofern die Ausgaben des Arbeitgebers für die Feier den Freibetrag von 110 Euro pro Arbeitnehmer nicht übersteigen, müssen die Mitarbeiter nichts versteuern", erklärt Julia Jirmann v
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