Berlin (dpa/tmn) - Seit Anfang 2021 ist die angepasste Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Kraft. Demnach müssen sich die Honorare für planende Berufe nicht mehr in einem festen Rahmen von Mindest- und Höchstsätzen bewegen. Sie sind seitdem frei verhandelbar. Offen blieb die Frag
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