Berlin (dpa/tmn) - Rentner, die als Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, zahlen seit dem 1. Januar nur noch die Hälfte des Zusatzbeitrags. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin. Neben der Hälfte des allgemeinen Krankenversicherungsbeitrags zahlt die Renten
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