Berlin (dpa/tmn) - Eltern, die für ihre Kinder Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge übernehmen, können diese in ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben absetzen. Dies gilt auch dann, wenn das Kind Versicherungsnehmer ist und die Eltern die Beiträge nicht direkt zahlen, sondern diese vo
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