Berlin (dpa/tmn) - Der Agentur-Kunde will ins Wellness-Hotel einladen, die Geschäftspartnerin schickt einen Restaurant-Gutschein: Dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer solche Geschenke bedenkenlos annehmen? Und wie sieht es aus, wenn die Führungskraft sich als großzügig erweist? "Geschenke des A
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