Düsseldorf (dpa/tmn) - Motorradfahrer können aus gesundheitlichen Gründen vom Tragen eines Helmes befreit werden. Diese Ausnahme kann aber genauso wieder rückgängig gemacht werden. Etwa, wenn bei einer Überprüfung festgestellt wird, dass dem Betroffenen alternativ andere Verkehrsmittel zugemutet wer
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